Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zum Race Around Niederösterreich erwirbt der Athlet bzw. das Team (vertreten durch die Ansprechperson des Teams) einen Startplatz für den jeweiligen Bewerb. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.)

ACHTUNG: Die Anmeldegebühr kann nicht rückerstattet werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Anmeldung. Es gibt keinen Übertrag des Startplatzes in das nächste Veranstaltungsjahr oder auf eine andere Person bzw. Veranstaltung. Eine Teilnehmer-Stornoversicherung ist Sache des jeweiligen Starters/des jeweiligen Teams und wird ausdrücklich empfohlen!
Eine Stornoversicherung kann bei jeder Versicherung abgeschlossen werden, fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter!
Für Teams gilt: Bis zum Vortag des Rennstarts kann das teilnehmende Team einen geeigneten Ersatzteilnehmer bekannt geben, sofern diese/r die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt/erfüllen.

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter, Kälte, Schnee, behördliche Auflagen etc.), Nichtantritt, Abbruch oder Verkürzung des Rennens aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen, die Kenntnis der Regeln und die Abgabe der vom Athlet/ den Athleten und allen Betreuern unterzeichneten Haftungsfreistellungserklärung (siehe Downloads auf der Startseite) im Rennbüro. In den Downloads auf der Startseite finden Sie die genauen Regeln und Teilnahmebedi Gerichtsstand: Gmünd

anti-doping

Das Race Around Niederösterreich bekennt sich zum Dopingverbot, um die Athleten vor Gesundheitsschäden zu bewahren und die Fairness im sportlichen Wettbewerb zu erhalten. Deshalb werden, auch zur Sicherung der Glaubwürdigkeit des Sports, immer wieder Dopingkontrollen durchgeführt.

Brauche ich für Medikamente eine Ausnahmegenehmigung?

Alle Sportler, die keinem Testpool angehören, können einen TUE-Antrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontroll-Verfahren stellen („Retroaktives Genehmigungsverfahren“). Das retroaktive Genehmigungsverfahren unterscheidet sich nur durch den Zeitpunkt der Antragstellung. Sämtliche Befunde, die die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode aus medizinischer Sicht notwendig machen, müssen bereits vor dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle aufliegen. Nachträgliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht zugelassen. Besondere Vorsicht ist bei Selbstbehandlungen ohne Konsultation eines Arztes geboten, da es hier keinerlei Aufzeichnungen oder Befunde gibt.

Medikamentenabfrage der NADA

Verboten oder erlaubt? Medikamente und Substanzen in Sekundenschnelle prüfen! Die „MedApp“ der NADA Austria hilft Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Betreuern, Trainern, Ärzten und Eltern österreichische Medikamente einfach und schnell auf verbotene Substanzen zu überprüfen.

Die „MedApp“ der NADA Austria (Link) schützt Sportlerinnen und Sportler davor ungewollt gedopt zu sein und steht für Android und iOS zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NADA Austria: www.nada.at